Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei Trägern der fünf Fachbereiche: der Kranken-, Unfall-, Renten- und Knappschaftsversicherung sowie der Altershilfe für Landwirte. Typische Arbeitsgebiete sind das Beurteilen von Versicherungsverhältnissen sowie die Berechnung von Beiträgen und Leistungsansprüchen auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts. Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten häufig im Kontakt mit den Versicherten bzw. Mitgliedern. Diese werden schriftlich, mündlich, telefonisch und zunehmend „online“ betreut. Für letzteres ist es notwendig, die modernen Informations- und Kommunikationsmittel zu beherrschen. Des weiteren ist die Qualität des sozialen Kontakts eine Voraussetzung für den Erfolg der zu lösenden Aufgaben. Da sich das Sozialversicherungsrecht ständig den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen hat, müssen sich Sozialversicherungsfachangestellte häufig auf neue Rechtssituationen umstellen.
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