Prüfungen
a) Zwischenprüfung
Etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Geprüft wird in drei Fächern ( jeweils 60 Minuten ) :
- Ausbildungsbetrieb sowie Arbeits- und Verwaltungsorganisation
- Haushaltswesen und Beschaffung
- Rechts- und Wirtschaftslehre mit Sozialkunde
b) Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen (praktischen) Teil.
1) schriftliche Abschlussprüfung
Geprüft wird in folgenden Fächern :
- Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre ( 135 Minuten )
- Personalwesen ( 120 Minuten )
- Verwaltungskunde (120 Minuten )
- Rechts- und Wirtschaftslehre mit Sozialkunde (90 Minuten )
2) mündliche Abschlussprüfung
Mögliche Prüfungsbereiche sind: Sozialhilfe-, Kommunal- oder Polizeirecht (45 Minuten).