Prüfungen
Sozialversicherungsfachangestellte
a) Zwischenprüfung:
Sie findet etwa in der Mitte des 2.Ausbildungsjahres statt.
Schriftlich geprüft wird in 3 Fächern(180 Min.):
1. Versicherung und Finanzierung
2. Leistungen
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
b) Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
1. Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung:
1.1 Schriftliche Abschlussprüfung:
In dieser werden folgende Fächer geprüft:
- Versicherung und Finanzierung (240 Min.)
- Leistungen (210 Min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Min.)
1.2 Die mündliche Prüfung:
Sie besteht aus einem Prüfungsgespräch von höchstens 30 Min. Dauer, in dem der Prüfling auf der Grundlage einer ihm gestellten Aufgabe eine Beratungssituation gestalten soll.
Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Min. einzuräumen.
2. Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung:
2.1 schriftliche Prüfung:
In ihr werden 3 Fächer geprüft
- Versicherung und Finanzierung (150 Min.)
- Leistungen (300 Min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Min.)
2.2 Die mündliche Prüfung:
Sie besteht aus einem Prüfungsgespräch von höchstens 30 Min. Dauer in dem der Prüfling auf der Grundlage einer ihm gestellten Aufgabe eine Beratungssituation gestalten soll.
Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Min. einzuräumen.
Die Prüfungsregelungen der anderen Fachbereiche werden bei Bedarf ergänzt.