Gebühren
Gebührenordnung für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages
Aufgrund des Beschlusses der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes vom 14. April 1999 erläßt die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gemäß § 89 Abs. 2 Ziffer 2 BRAO folgende Gebührenordnung:
Gebühren für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages
1. Für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwalts-fachangestellten wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 DM erhoben, nach dem 1. Januar 2001 eine solche in Höhe von 150 Euro.
2. Wird der Ausbildungsvertrag vor der Zwischenprüfung aufgelöst, so wird auf Antrag ein Betrag in Höhe von 200.00 DM zurückerstattet, nach dem 1. Januar 2001 ein solcher in Höhe von 100 Euro; wird der Berufsausbildungsvertrag nach der Zwischenprüfung und vor der Abschlussprüfung aufgelöst, so wird auf Antrag ein Betrag in Höhe von 100,00 DM nach dem 1. Januar 2001 ein solcher in Höhe von 50 Euro zurückerstattet.
3. Für die Zweitausfertigung eines Fachangestelltenbriefes wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 DM, nach dem
1. Januar 2001 eine solche in Höhe von 15 Euro erhoben.
4. Wechselt ein Auszubildender/eine Auszubildende den Ausbildungsbetrieb, so ist vom neuen Ausbildungsbetrieb für den Nachtrag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein Betrag in der Höhe zu entrichten, der an den alten Ausbildungsbetrieb gemäß Ziffer 2 zu erstatten ist.
5. Die Gebührenordnung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes folgenden Monats in Kraft.
Ausgefertigt am 14. April 1999
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Eberhard Geizleichter Präsident