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Prüfungen

Für „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" findet keine Zwischenprüfung statt, dafür eine gestreckte Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet als gestreckte Abschlussprüfung statt und besteht aus zwei Teilen.

Teil 1 wird schriftlich am Ende des 2. Ausbildungsjahres mit den Prüfungsbereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen und Wirtscharts- und Sozialkunde durchgeführt.
Diese Prüfung entspricht der zeitgleich stattfindenden Verkäuferprüfung. (Damit gilt die Verkäuferabschlussprüfung bei Fortsetzung der Ausbildung im Beruf „Kaufinann/Kauffrau im Einzelhandel" als Teil 1 der Kaufleuteprüfung).

Teil 2 wird am Ende der Ausbildung schriftlich im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und mündlich im fallbezogenen Fachgespräch durchgeführt, wobei eine der acht Wahlqualifikationen Prüfungsgegenstand ist.

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