Prüfungen
Für „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" findet keine Zwischenprüfung statt, dafür eine gestreckte Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet als gestreckte Abschlussprüfung statt und besteht aus zwei Teilen.
Teil 1 wird schriftlich am Ende des 2. Ausbildungsjahres mit den Prüfungsbereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen und Wirtscharts- und Sozialkunde durchgeführt.
Diese Prüfung entspricht der zeitgleich stattfindenden Verkäuferprüfung. (Damit gilt die Verkäuferabschlussprüfung bei Fortsetzung der Ausbildung im Beruf „Kaufinann/Kauffrau im Einzelhandel" als Teil 1 der Kaufleuteprüfung).
Teil 2 wird am Ende der Ausbildung schriftlich im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und mündlich im fallbezogenen Fachgespräch durchgeführt, wobei eine der acht Wahlqualifikationen Prüfungsgegenstand ist.