Rahmenlehrplan (Schulische Ausbildung)
| Allgemeine Bemerkungen: |
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Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsausbildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung. Allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen. Entsprechend diesen Zielvorstellungen sollen die Schüler nachfolgende Tätigkeiten beherrschen. |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- eine fundierte Berufsausbildung erhalten, auf deren Grundlage sie befähigt sind, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen und neue Aufgaben zu übernehmen. Damit werden auch ihr Entscheidungs- und Handlungsspiel-raum und ihre Möglichkeiten zur freien Wahl des Arbeitsplatzes erweitert;
- unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfahrungen Kenntnisse und Einsichten in die Zusammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben, damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt eintreten;
- Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihr Urteilsvermögen und ihre handlungsfähigkeit und –bereitschaft in beruflichen und außerberuflichen Bereichen vergrößern;
- Möglichkeiten und Grenzen der persönlichen Entwicklung durch Arbeit und Berufsausübung erkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnis ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befähigung zur Weiterbildung ausschöpfen;
- in der Lage sein, betriebliche, rechtliche sowie wirtschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu erkennen;
- sich der Spannung zwischen den eigenen Ansprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt bewusst werden und bereit sein, zu einem Ausgleich beizutragen und Spannungen zu ertragen.
| Berufsbezogene Bemerkungen: |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ein breites, nicht nur auf einen einzelnen Wirtschaftszweig bezogenes kaufmännisches Grundwissen erwerben und wirtschaftliche, technische und soziale Zusammenhänge in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft erkennen und befähigt werden, ihren Einsichten entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln;
- Stellung, Aufgaben und Wirkung von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungen im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beurteilen;
- Problembewusstsein für Fragen des Umweltschutzes entwickeln und bei der Ausübung des Berufes berücksichtigen sowie Vorschriften und Maßnahmen des Arbeitsschutzes kennen und befolgen;
- befähigt werden, in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, Betiebsgrößen und betrieblichen Aufgabengebieten den erlernten Beruf auszuüben;
- betriebliche Aufgaben und Problemstellungen erfassen und lernen, Lösungsvorschläge zu entwickeln und Läsungsmöglichkeiten zu begründen;
- sich bewusst werden, dass ihr Beruf zu spezialisierten Tätigkeiten in größeren Betrieben ebenso befähigen soll wie zu komplexeren Arbeitsaufgaben in kleineren Betrieben;
- die für kaufmännische Tätigkeiten wesentlichen Rechtsvorschriften in ihren Grundsätzen kennen und wichtige Gesetze in einfachen Fällen selbstständig anzuwenden lernen;
- die Fähigkeit erwerben und bereit sein, verantwortungsbewusst und kooperativ in arbeitsteiligen Funktionen zu handeln und mit Arbeitsmitteln sachgerecht und sorgfältig umzugehen;
- befähigt werden, Informationen zu sammeln, auszuwerten, aufzubereiten und weiterzugeben;
- Informations- und Kommunikationstechniken als Hilfsmittel bei der Aufgabenbewältigung einsetzen;
- Selbstständig schriftliche Informationen sprachlich angemessen und formgerecht abfassen;
- mündliche Informationen sach- und situationsgerecht aufnehmen und weitergeben können;
- lernen, Fachliteratur zu nutzen
- Während ihrer Berufsausbildung sollen die Schülerinnen und Schüler erkennen,
- wie wesentlich es für eine Kauffrau/ einen Kaufmann ist, die Sprache mündlich und schriftlich zu beherrschen, wie entscheidend die Qualität ihrer Ausbildung und die eigene Weiterbildung den beruflichen Werdegang beeinflussen,
- dass der Erwerb wichtiger Arbeits- und Lerntechniken und die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und Berufsausübung ist.
- Darüber hinaus gelten berufsspezifische Zielvorstellungen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bedeutung von Kommunikation, Kooperation und Koordination als Grundlage für die Wahrnehmung von Sekretariats- und Assistenzaufgaben erkennen und entsprechend handeln;
- über verschiedene Kommunikationsformen informiert sein, deren Anwend-barkeit in beruflichen Situationen berurteilen lernen und dabei zwischen-menschliche Aspekte der Kommunikation berücksichtigen können;
- Vergleiche zwischen verschiedenen Kommunikationsformen vornehmen und im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Wirkung und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
- die Wirkung sicheren Auftretens, gepflegten Aussehens sowie verbaler und nonverbaler Kommunikation auf andere Menschen erkennen;
- die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, Auskunfts- und Informations-wünsche zu erfassen, abzuschätzen und zu bearbeiten sowie sich situations-gerecht zu verhalten;
- in der Lage sein, sich der Kurzschrift als Arbeitsschrift zu bedienen;
- bereichsbezogene Arbeitsabläufe vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten lernen;
- Einsatzmöglichkeiten der Informationstechniken im Hinblick auf bestimmte Arbeitsaufgaben und unter Berücksichtigung aktueller technischer Ent-wicklungen beurteilen und diese sachgerecht anzuwenden wissen.
Lehrpläne
| siehe Bereich Lehrpläne bei Downloads |