Ausbildungsordnung (Betriebliche Ausbildung)
| Die Ausbildungsordnung als PDF-Datei. [22 KB] |
Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Bürokommunikation vom 13. Februar 1991, zuletzt geändert am 22. Oktober 1999.
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation wird staatlich anerkannt, die Ausbildung dauert drei Jahre, das Ausbildungsberufsbild zeigt folgende zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten:
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft
1.2 Berufsbildung
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationale
Energieverwendung
2 Organisation und Leistungen
2.1 Leistungserstellung und Leistungsverwertung
2.2 Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge
3 Bürowirtschalft und Statistik
3.1 Organisation des Arbeitsplatzes
3.2 Arbeits- und Organisationsmittel
3.3 Bürowirtschaftliche Abläufe
3.4 Statistik
4 Informationsverarbeitung
4.1 Textverarbeitung
4.2 Schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und
–gestaltung
4.3 Bürokommunikationstechniken
4.4 Automatisierte Textverarbeitung
5 Bereichsbezogenes Rechnungswesen
5.1 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5.2 Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens
6 Bereichsbezogene Personalverwaltung
6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
6.2 Aufgabe der bereichsbezogenen Personalverwaltung
7 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
7.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und
Bürokoordination
7.2 Bereichsbezogene Organisationsaufgaben
8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete:
zwei der folgenden Gebiete sind zugrunde zu legen:
1. Allgemeine Verwaltung
2. Berufsbildung
3. Öffentlichkeitsarbeit
4. Umweltschutz
5. Betriebsratbüro
6. Kundendienst
7. Mitgliederverwaltung
8. Forschung
Die Ausbildungsordnung gibt Auskunft über den Ausbildungsrahmenplan (= sachliche und zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung) und den Ausbildungsplan (= jeweiliger Plan für den jeweiligen Auszubildenden). Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
Die schriftliche Zwischenprüfung wird in 180 Minuten durchgeführt in den folgenden Fächern:
- Bürowirtschaft
- Betriebslehre
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse der betrieblichen und schulischen Ausbildung und findet in den folgenden Fächern statt:
- Bürowirtschaft: 60 Minuten
- Betriebslehre: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 90 Minuten.
Die praktische Prüfung behandelt folgende Fächer:
- Informationsverarbeitung: 105 Minuten für Textformulierung und –gestaltung, zur formgerechten Briefgestaltung (Word) und Aufbereitung und Darstellung statistischer Daten (Excel).
- Sekretariats- und Fachaufgaben: Bearbeitung einer Aufgabe und anschließendes Prüfungsgespräch.